Wohnungsbelegung

Die Wohnungen werden auf der Basis eines Belegungskonzepts und nach Kriterien durch den Beirat zur Wohnungsvergabe und Vorstand vergeben.

Belegungskonzept

Die Bewohner:innenschaft der Genossenschaft soll so vielfältig wie die Gesellschaft selbst sein. Um die angestrebte Vielfalt von sozialen Lebenslagen sowie persönlichen Lebensgeschichten und Lebensentwürfen der Bewohner:innen abzubilden, orientieren wir uns an der Zusammensetzung der Bevölkerung des Landkreises Tübingen und der Stadt Tübingen. Der Beirat zur Wohnungsvergabe achtet bei der Belegung auf die Kriterien finanzielle Lage (Einkommen, Vermögen) und soziale Vielfalt (Alter, Geschlecht, Ausbildung, Herkunft). Neustart berücksichtigt Bevölkerungsgruppen und Personen in sozialer Notlage und mit struktureller Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt (Alleinerziehende, Menschen ohne deutschen Pass, Menschen mit Behinderung) besonders. Personen, die in der Aufbauphase in Gremien der Genossenschaft (Vorstand, Aufsichtsrat, Initiativ- und Konzeptionsbeirat) mitgearbeitet haben bzw. mitarbeiten, werden bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt. Weitere Voraussetzungen zur Wohnungsvergabe sind die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und die Vereinbarkeit mit der von der Genossenschaft und/oder von der Landeswohnraumförderung festgelegten Mindest-Personenzahl pro Wohnung. Bewerbende auf eine sozial geförderte Wohnung müssen einen zum Einzug gültigen Wohnberechtigungsschein haben. Zudem setzen wir die Bereitschaft zur Teilnahme am Wohnungstauschkonzept, am Mobilitätskonzept und an den Solidarmechanismen der Genossenschaft voraus. Nach der Erstbelegung werden wir auch darauf achten, dass frei werdende Wohnungen in Abstimmung mit den unmittelbaren Nachbar:innen in den Gebäuden belegt werden.

Beirat zur Wohnungsvergabe

Aufgabe: Der Beirat zur Wohnungsvergabe sorgt für eine möglichst offene, faire und gerechte Umsetzung des Belegungskonzepts von Neustart. Er empfiehlt dem Vorstand die Personen, an die Wohnungen vergeben werden sollen. Zusammensetzung: Der Beirat zur Wohnungsvergabe besteht mindestens aus einem Genossenschaftsmitglied als Vertreter:in der Bewohnenden, einer Person aus dem Umfeld der Genossenschaft (z.B. Stadtverwaltung Abteilung Soziales, adis e.V. Antidiskriminierungsstelle Tübingen) und einer Person aus dem Vorstand. Grundprinzipien der Tätigkeit: Die Mitglieder des Beirats wahren bei ihrer Tätigkeit den Datenschutz bzgl. personenbezogener Daten, arbeiten verschwiegen und treten bei Befangenheit in den Ausstand. Der Beirat zur Wohnungsvergabe trifft seine Entscheidungen einstimmig. Der Beirat zur Wohnungsvergabe wurde im Herbst 2024 von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Die benannten Mitglieder des Beirats sind ein Genossenschaftsmitglied, eine Mitarbeiter:in der Antidiskriminierungsstelle adis e.V., ein Mitglied des Integrationsrats Tübingen und ein Vorstandsmitglied von Neustart: solidarische leben + wohnen eG.