Unsere Genossenschaft Neustart: solidarisch leben + wohnen
Genossenschaften sind eine solidarische und demokratische Wirtschaftsform, ihre Grundsätze sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung: Menschen schließen sich zusammen und wirtschaften zum gemeinsamen Nutzen.
Allein in Deutschland gibt es heute bereits rund 8.000 eingetragene Genossenschaften - und es werden immer mehr!
Das Besondere der Genossenschaft gegenüber anderen Rechtsformen (z.B. der GmbH) ist, dass sie die erwirtschafteten Leistungen an ihre Mitglieder weitergibt. Gewinnstreben ist als Zweck einer Genossenschaft ausgeschlossen. "Das Geld des Dorfes dem Dorfe" – so lautete die Grundidee ihres "Erfinders" Friedrich Wilhelm Raiffeisen.

Die drei gesetzlich vorgeschriebenen Organe gibt es auch bei der Neustart: solidarisch leben + wohnen-Genossenschaft (eG): Mitgliederversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Mitgliederversammlung ist das Parlament der Genossenschaft, der Vorstand führt die operativen Geschäfte, der Aufsichtsrat überwacht sie, bestimmt die Strategie mit und bestellt den Vorstand. Zusätzlich gibt es bei Neustart den Initiativ- und Konzeptionsbeirat mit dem Aktivenplenum. Mit diesen „Orten“ ist unsere basisdemokratische und konsensorientierte Arbeitsweise in Plena und Arbeitsgruppen aus den Anfängen der Neustart-Initiative auch in der Genossenschaft verankert. Alle sind eingeladen, mitzumachen!

Eine Person – eine Stimme: Die Mitglieder einer Genossenschaft sind gleichberechtigt, unabhängig von der Höhe ihrer finanziellen Beteiligung. Sie sind damit demokratisch stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung. Diese ist die höchste Instanz innerhalb der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat und entscheidet nicht nur über die Statuten, sondern auch über wichtige Geschäfte, z.B. größere Bauprojekte usw.
Hier findet sich die Satzung der Genossenschaft Neustart: solidarisch leben + wohnen eG.
Bilder: Mitgliederversammlung 2022 (u.a. Aufsichtsrat) (Fotos: U.Otto)